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Verrechnungssteuern

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Gesetzliche Grundlage

Rechtsgebiet:
Verrechnungssteuern
Stichworte:
Verrechnungssteuer
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteuerungsgrundlage bildet das eidgenössische Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 13.10.1965 (VStG):

» SR 642.21 Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

Gegenstand des Gesetzes über die Verrechnungssteuer:

Art. 1 VStG

A. Gegenstand des Gesetzes

1 Der Bund erhebt eine Verrechnungssteuer auf dem Ertrag beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinnen und auf Versicherungsleistungen; wo es das Gesetz vorsieht, tritt anstelle der Steuerentrichtung die Meldung der steuerbaren Leistung.

2 Die Verrechnungssteuer wird dem Empfänger der um die Steuer gekürzten Leistung nach Massgabe dieses Gesetzes vom Bund oder vom Kanton zu Lasten des Bundes zurückerstattet.

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